IG - SulgenOst

 
 

Ausgangslage:
An der Ortsgemeindeinformation Ende April 2009 betreffend den neuen Einzohnungen in der Ortsgemeinde Sulgen, wurde die Einzonung von Bauland am Hobrig, sprich Pfattagger vorgestellt. So sollte in dritter und vierter Bautiefe Land für 6 EFH eingezont werden, die nur mit sehr hohen Auflagen an den Schallschutz gegen Schiesslärm des naheliegenden Schiesstandes erstellt werden dürften.
Sämtliche Wohn- und Schlafräume dürften nicht mit Fenstern nach Osten gerichtet werden, die schönste Aussicht für die im Norden liegenden Parzellen. Die Aussenräume sind mit einer min. geschosshohen Mauer nach Osten ebenfalls vom Schiesslärm zu schützen. Die Auflagen des Lärmschutzes sind zwingend und können nicht umgangen werden.
Die ganze Erschliessung der sechs EFH erfolgt nordseitig über die ca. 4.00 m breite, nicht kreuzbare Flurstrasse.

Vorgaben des kantonalen Richtplanes:
Die Vorgabe des Kantonale Richtplan gibt vor, dass die Siedlungsentwicklung nach innen zu erfolgen hat. Mit der Einzonung Pfattagger wird eindeutig die Entwicklung nach aussen vorangetrieben.

Grundsätze der Planung des Zonenplanes:
Die Dorfentwicklung soll durch den Richt- und Zonenplan sinnvoll geplant und in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Dies ist aber für die Einzonung Pfattagger nicht ersichtlich. Die Umzonung folgt eher dem Grundsatz der Verfügbarkeit als einem Dorfentwicklungsziel. Das heisst, dass das Land zuerst eingezont wird, das auch durch einen willigen Verkäufer verkauft werden will, also verfügbar ist. Eine sinnvolle Dorfentwicklung wird dabei ausser Acht gelassen.

Fakten:

  1. Ein wichtiger Naherholungsraum wird mit den nach Osten gerichteten Mauern verunstaltet.

  2. Durch Erstellen von Liegenschaften im „Lärmbereich“ des Schiessstandes wird die Konfrontation mit den Schützen und zukünftigen Liegenschaftsbesitzern gefördert.

  3. Wenn man alle Auflagen betrachtet, dann wird hier drittklassiges Land eingezont, das vor allem eine gute Verkäuflichkeit der südlichsten Parzellen mit sich bringen wird. Die hinteren Parzellen werden in der Senke schlecht verkäuflich bleiben.

  4. Offensichtlich wird das Risiko eingegangen, dass eine „Zonenplanruine“ geschaffen wird mit zwei Satelitenhäusern am Ostrand von Sulgen.

  5. Die Kapazität der Gemeindekanalisation stösst im Gebiet Pfattagger an die Grenzen. Mit Folgekosten ist zu rechnen.

  6. Es wird weiter Landwirtschaftsland abgebaut und die Bewirtschaftung des Rebberges erschwert

Die IG SulgenOst ist deshalb überzeugt, dass die Umzonung Pfattagger nicht sinnvoll und notwendig ist und somit aus der Zonenplanänderung herauszulösen sei.

Abstimmungs - Empfehlung:
Wir empfehlen allen Stimmberechtigten der Gemeinde Sulgen bei den Vorlagen wie folgt abzustimmen:

  1. JAfür den Antrag die Zonenbereiche Donzhausen / Bühl / Pfattager getrennt abstimmen zu lassen.

  2. JAfür die Einzonung Bühl

  3. JAfür die Einzonung Donzhausen

  4. NEINzur Einzonung Pfattagger

  5. NEINzum Gestaltungsplan Pfattagger

WICHTIG!

Entgegen der Darstellung der Gemeinde und des Gewerbeverbandes hat der Rechtsdienst des Kantons Thurgau bestätigt, dass über die einzelnen Teilbereiche des Zonenplan einzeln abgestimmt werden kann! Diese Info ist auch von der gleichen Stelle an die Gemeindebehörde gegangen!


Somit empfehlen wir allen Stimmberechtigten der Gemeinde Sulgen, den neuen Zonenplan, insbesondere im Teilbereich Pfattagger abzulehnen.

Ihre IG - SulgenOst

Um was geht es?

Termine:

keine weiteren Termine

Die harten Fakten!

  1. Einzonung im östlichen Naherholungsraum

  2. Siedlungsentwicklung nach aussen anstatt nach innen (Vorgabe kant. Richtplan)

  3. dritte und vierte Bautiefe

  4. nicht gelöste Erschliessung über 4.00 m breite Strasse für 6 EFH

  5. ungelöster Unterhalt der Grünflächen

  6. massive Auflagen gegen Schiesslärm

  7. gem. Rechtsdienst des Kanton Thurgau kann über den Teilbereich Pfattagger getrennt abgestimmt werden